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   LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08   

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https://dejure.org/2008,13481
LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08 (https://dejure.org/2008,13481)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08 (https://dejure.org/2008,13481)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 2 Sa 1233/08 (https://dejure.org/2008,13481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 626 Abs. 1 BGB, 8 Abs. 3, 4 und 5 TzBfG
    Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbare Einhaltung der Kündigungsfrist bei eigenmächtiger Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitverlangens

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; TzBfG § 8 Abs. 3; ; TzBfG § 8 Abs. 4; ; TzBfG § 8 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbare Einhaltung der Kündigungsfrist bei eigenmächtiger Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitverlangens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Der Antrag der Klägerin ist von der Beklagten zu Recht angelehnt worden, weil schon kein Anspruch der Klägerin auf die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bestand (BAG, 24.06.2008, 9 AZR 514/07, DB 2008, 2543 und vom 23.11.2004, 9 AZR 644/03, NZA 2005, 1739).

    Der geänderte Verteilungswunsch der Klägerin wäre nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 TzBfG durchsetzbar gewesen (BAG, 24.06.2008, 9 AZR 514/07, DB 2008, 2543).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Der Antrag der Klägerin ist von der Beklagten zu Recht angelehnt worden, weil schon kein Anspruch der Klägerin auf die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bestand (BAG, 24.06.2008, 9 AZR 514/07, DB 2008, 2543 und vom 23.11.2004, 9 AZR 644/03, NZA 2005, 1739).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Die Selbstvollstreckung des Arbeitszeitwunsches durch die Arbeitnehmerin ist Arbeitsverweigerung und kündigungsrechtlich in ähnlicher Weise zu behandeln wie der eigenmächtige Urlaubsantritt (vgl. BAG, 20.01.1994, 2 AZR 521/93, NZA 1994, 1042).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Die Selbstvollstreckung des Arbeitszeitwunsches durch die Arbeitnehmerin ist Arbeitsverweigerung und kündigungsrechtlich in ähnlicher Weise zu behandeln wie der eigenmächtige Urlaubsantritt (vgl. BAG, 20.01.1994, 2 AZR 521/93, NZA 1994, 1042).
  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 10 Sa 415/08

    Verringerung der Arbeitszeit; Arbeitszeitreduzierung und Arbeitszeitverteilung;

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Die dagegen eingelegte Berufung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht Hamm in dem Verfahren 10 Sa 415/08 durch Urteil vom 25.06.2008 zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 08.07.1999 - 14 Sa 1613/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen unbefugten Verlassen des

    Auszug aus LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08
    Es ist anerkannt, dass die eigenmächtige Realisierung eines abgelehnten Teilzeitwunsches eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB rechtfertigen kann (Hessisches LAG, 08.07.1999, 14 Sa 1613/98, LAGE § 626 BGB Nr. 125 a; LAG Hamm, 23.04.2008, 3 Sa 162/08; Diller, NZA 2001, 589, 590; Beckschulze, DB 2000, 2598, 2604; ErfK-Preis, 8. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 50).
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